Bei der Eignungsprüfung müssen Finanzdienstleister*innen sich über die finanziellen Verhältnisse der Kund*innen erkundigen. Dabei müssen sie die Art und Höhe des regelmässigen Einkommens, das Vermögen sowie die aktuellen und künftigen finanziellen Verpflichtungen der Kund*innen berücksichtigen. Im Ergebnis muss festgestellt werden können, ob die Art der Finanzdienstleistung (bzw. die mit der Vermögensverwaltung verfolgte Anlagestrategie oder die im