Bei der Eignungsprüfung müssen Finanzdienstleister sich über die finanziellen Verhältnisse der Kunden erkundigen. Dabei müssen sie die Art und Höhe des regelmässigen Einkommens, das Vermögen sowie die aktuellen und künftigen finanziellen Verpflichtungen des Kunden berück-sichtigen. Im Ergebnis muss festgestellt werden können, ob die Art der Finanzdienstleistung für den Kunden geeignet ist.
Zu diesem Zweck muss aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Kunden festgestellt werden, welche Summe über den Zeitraum der Erbringung der Finanzdienstleistung angelegt werden kann.
Die Kunden-Analyse der FinConTec AG bietet eine solche Übersicht, wie der Gesetzgeber es vorsieht.
(Zürich, 17.4.2020)