Bei der Eignungsprüfung müssen Finanzdienstleister*innen sich über die finanziellen Verhältnisse der Kund*innen erkundigen. Dabei müssen sie die Art und Höhe des regelmässigen Einkommens, das Vermögen sowie die aktuellen und künftigen finanziellen Verpflichtungen der Kund*innen berücksichtigen. Im Ergebnis muss festgestellt werden können, ob die Art der Finanzdienstleistung (bzw. die mit der Vermögensverwaltung verfolgte Anlagestrategie oder die im Rahmen der portfoliobezogenen Anlageberatung abgegebenen Empfehlungen) für die Kund*innen geeignet ist.
Zu diesem Zweck muss aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Kund*innen festgestellt werden, welche Summe über den Zeitraum der Erbringung der Finanzdienstleistung angelegt werden kann.
Abzuklären ist nicht nur die Höhe des Vermögens (inkl. Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Kunst etc.), sondern u.a. auch, ob etwaige Unterhaltspflichten oder Kosten für Kinder bestehen, ob Anschaffungen, wie ein Haus oder andere grössere Ausgaben (z.B. im Zusammenhang mit der Ausbildung der Nachkommen) geplant sind, oder ob es absehbare Änderungen der beruflichen Situation geben wird (z.B. Pensionierung oder Selbständigkeit). Der Blick in die letzt-jährige Steuererklärung genügt nicht.
Die Kunden-Analyse der FinConTec AG bietet eine solche Übersicht, wie der Gesetzgeber es vorsieht.
(Zürich, 17.4.2020)